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Rückkehr-Hilfe
Wenn Sie im Ausland leben und nach Deutschland zurück wollen oder müssen, aus welchem Grund auch immer und sei es auch nur für einen kurzen Aufenthalt, kann Sie hier möglicherweise Unangenehmes erwarten.
Laufende Strafverfahren, zu vollstreckende Strafen, Untersuchungshaftbefehle, Sitzungshaftbefehle, Vollstreckungshaft-befehle oder andere strafrechtliche Unannehmlichkeiten.
Bei einer kleinen Anfrage setzte ich mich mit einer von Ihnen bestimmten Staatsanwaltschaft oder einem von Ihnen bestimmten Gericht in Verbindung, um zu klären, ob eine Einreise bzw. Rückkehr gefahrlos ist. Hierfür entstehen Gebühren von nicht mehr als 500,00 €
Bei einer großen Anfrage versuche ich bundesweit zu klären, ob einer Einreise oder Rückkehr Hindernisse entgegenstehen, hierfür entstehen Gebühren von nicht mehr als 850,00 €.
Weitere Tätigkeiten, wie Verhandlungen über die Rückkehrbedingungen, Übernahme der Verteidigung etc. werden im Einzelfall mit Ihnen im Hinblick auf das Honorar besprochen, so dass Sie immer wissen, was kostenmäßig auf Sie zukommt.
Eine Besprechung kann auch, wenn notwendig, an Ihrem Aufenthaltsort, erfolgen. Ansonsten werden diese Angelegenheiten telefonisch, per eMail und Fax abgewickelt.
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